allgemeine Geschäftsbedingungen

FITNESSLAND - AGB

Alle wichtigen Informationen und Fakten zu deiner FITNESSLAND Mitgliedschaft. Bei weiteren Fragen kannst du dich jederzeit an die FITNESSLAND Mitgliederverwaltung wenden.

1. Geltungsbereich

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen der FITNESSLAND Zentrale GmbH, Celler Straße 63, 38114 Braunschweig (im Weiteren: Fitnessstudio) und dem Kunden.

2. Angebot, Vertragsschluss, Vertragsschluss mit Jugendlichen

2.1 Der Kunde sucht auf der Webseite [fitnessland.de] zunächst das Fitnessstudio, in dem er regelmäßig trainieren möchte und den gewünschten Tarif aus. Nach Eingabe seiner persönlichen Daten und Anklicken des Buttons „jetzt kostenpflichtig Mitglied werden“ gibt der Kunde ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Fitnessstudio-Vertrags (im Weiteren: Vertrag) ab. Das Fitnessstudio nimmt das Angebot durch Zusenden einer Annahmebestätigung per E-Mail spätestens innerhalb von fünf Tagen an. Erst durch die Annahmebestätigung des Fitnessstudios kommt der Vertrag wirksam zustande.

2.2 Sofern der Kunde den Vertrag vor Ort im Fitnessstudio abschließt, kommt der Vertrag mit Abgabe einer unterzeichneten „Mitgliedschaftsvereinbarung“ zustande

2.3 Ab einem Alter von 14 Jahren können Jugendliche im FITNESSLAND trainieren. Nur eine volljährige Person kann einen Vertrag mit dem Fitnessstudio schließen und
gilt als Vertragspartner, die minderjährige Person wird als Nutzer dieses Vertrags eingetragen. Für Minderjährige kann ein Vertrag nur im Fitnessstudio vor Ort und nicht online abgeschlossen werden.

3. Leistungsumfang

3.1 Der Kunde ist zur gemeinschaftlichen Nutzung der Einrichtungen und Räume des Fitnessstudios sowie zur Inanspruchnahme der vereinbarten Leistungen
berechtigt. Die vereinbarten Leistungen ergeben sich aus dem Deckblatt der Mitgliedschaftsvereinbarung. Bei Online-Vertragsabschluss wird das Deckblatt  der Mitgliedschaftsvereinbarung dem Kunden mit der Annahmebestätigung per E-Mail zugeschickt.

3.2 Darüber hinausgehende Leistungen kann der Kunde jederzeit gegen Entgelt mit dem Fitnessstudio vereinbaren. Die Zusatzvereinbarung bedarf der Textform.

3.3 Sofern das Fitnessstudio bestimmte Zusatzleistungen freiwillig unentgeltlich zur Verfügung stellt, begründet dies keinen Anspruch des Kunden hierauf. Das
Fitnessstudio wird freiwillige unentgeltliche Zusatzleistungen als solche kenntlich machen und behält es sich vor, diese ganz oder teilweise wieder einzustellen.

4. Mitgliedschaftsbeginn

4.1 Mitgliedschaftsbeginn ist der 1. Tag eines Monats. Laufzeiten und Kündigungsfristen richten sich nach dem Mitgliedschaftsbeginn

4.2 Der Kunde ist vor dem Mitgliedschaftsbeginn (Ziffer 4.1) zur Nutzung des Fitnessstudios berechtigt (sog. Vorabnutzung). In diesem Fall beginnt die Vorabnutzung mit dem Tag der vereinbarten Vorabnutzung und endet zum Ende des laufenden Monats.

4.3 Der Kunde ist ab Mitgliedschaftsbeginn sowie in der Vorabnutzungszeit je nach der Art seiner Mitgliedschaft zur Nutzung folgender Fitnessstudio-Clubs berechtigt:
a) Mitglieder des FITNESSLAND sind zur kostenlosen Nutzung aller FITNESSLAND Studios berechtigt; HYGIA Clubs können gegen Zahlung einer zusätzlichen Gebühr genutzt werden;
b) Eine Mitgliedschaft im HYGIA berechtigt zur kostenlosen Nutzung aller HYGIA Clubs innerhalb der gleichen und der darunterliegenden Preiskategorie. HYGIA
Clubs aus einer höheren Preiskategorie können gegen Zahlung einer zusätzlichen Gebühr genutzt werden.
c) HYGIA Ladies Clubs sind ausschließlich weiblichen Personen vorbehalten.

4.4 Jeder Kunde erhält zum Mitgliedschaftsbeginn ein Mitgliedsband/eine Membercard. Der Check-In/ Check-Out mit diesem Mitgliedsband/dieser Membercard ist Voraussetzung für den Club-Zutritt. Das Mitgliedsband/die Membercard ist nicht übertragbar. 

5. Preise

5.1 Die Preise richten sich nach dem vom Kunden gewählten Tarif sowie dem gewählten Leistungsumfang und sind auf dem Deckblatt der Mitgliedschaftsvereinbarung angegeben.

5.2 Neben dem monatlichen Beitrag zahlt der Kunde einmalig eine Betreuungspauschale sowie eine Verwaltungsgebühr für die Aktivierung des Mitgliedsbands/der Membercard und das Anlegen der Stammdaten. Ferner zahlt der Kunde halbjährlich eine Servicepauschale.

5.3 Sofern der Kunde eine Vorabnutzung wünscht, fällt für die bis zum Mitgliedschaftsbeginn verbleibende Zeit eine Vorabnutzungsgebühr an. Diese berechnet sich taggenau anteilig nach der Dauer der Vorabnutzung und dem vereinbarten Monatsbeitrag und wird dem Kunden beim Vertragsschluss gesondert mitgeteilt.

6. Preisanpassung

6.1 Während der Mindestlaufzeit wird das Fitnessstudio keine Preisanpassungen vornehmen.

7. Sondertarife

7.1 Die vom Fitnessstudio angebotenen Sondertarife (z. B. „Schüler & Student und unter 18“) kann der Kunde nur wählen, wenn er die hierfür gegebenen Voraussetzungen erfüllt und die Erfüllung dieser Voraussetzungen in zureichender Form nachweist (z. B. Immatrikulationsbescheinigung). 

7.2 Der erforderliche Nachweis ist bis zum 15. des Folgemonats schriftlich bzw. in Textform zu erbringen. Erbringt der Kunde den Nachweis nicht fristgerecht, ist das Fitnessstudio berechtigt, den Sondertarif auf den preisgünstigsten Normaltarif umzustellen und künftig die Beiträge dieses Normaltarifs abzubuchen.

7.3 Der Kunde ist verpflichtet, den Wegfall der Voraussetzungen für einen Sondertarif dem Fitnessstudio unverzüglich mitzuteilen

7.4 Erlangt das Fitnessstudio Kenntnis davon, dass die Voraussetzungen für einen Sondertarif bei dem Kunden entfallen sind, ist das Fitnessstudio berechtigt, den Sondertarif auf den entsprechenden Normaltarif umzustellen und künftig die Beiträge des Normaltarifs abzubuchen.

8. Zahlungsbedingungen, SEPA-Lastschriftverfahren

8.1 Der Monatsbeitrag ist im Voraus zu Beginn eines jeden Kalendermonats per SEPA-Lastschriftverfahren zu entrichten.

8.2 Die Betreuungspauschale, die Verwaltungsgebühr sowie ggf. die Vorabnutzungsgebühr sind mit dem ersten Monatsbeitrag fällig und werden ebenfalls per SEPALastschriftverfahren eingezogen. Liegt der Mitgliedschaftsbeginn in den Monaten Januar, Februar, März, Juli, August, September ist die Servicepauschale zum 01.05. und 01.11. eines Jahres fällig. Liegt der Mitgliedschaftsbeginn in den Monaten April, Mai, Juni, Oktober, November oder Dezember ist die Servicepauschale zum 01.02.
und 01.08. fällig. Diese wird per SEPA-Lastschriftmandat eingezogen

8.3 . Erfolgt eine Rücklastschrift mangels Deckung, wird das Fitnessstudio den geschuldeten Monatsbeitrag im Folgemonat erneut abbuchen.

8.4 Der Kunde verpflichtet sich, am SEPA-Lastschriftverfahren teilzunehmen und wird dem Fitnessstudio zwecks Einziehung der vereinbarten Beiträge ein schriftliches Lastschriftmandat erteilen.

9. Zahlungsverzug, unberechtigte Rückbuchungen

9.1 Gerät der Kunde mit mehr als zwei Monatsbeiträgen in Verzug, so wird der gesamte Restbetrag aus der vereinbarten Laufzeit zuzüglich entstandener Verzugskosten (z. B. Kosten für Mahnungen, unberechtigte Rückbuchungen oder Rechtsanwaltskosten), sofort fällig. Dies gilt nicht, wenn der Kunde den Zahlungsrückstand nicht zu verschulden hat

9.2 Der Kunde hat, die im Zusammenhang mit einer von ihm verschuldeten, unberechtigten Rückbuchung der Bankeinzüge anfallenden Rücklastschriftgebühren des Kreditinstituts zu erstatten

9.3 Hat der Kunde die Rücklastschrift mangels Deckung zu verschulden, ist er zur Zahlung etwaiger Rücklastschriftgebühren verpflichtet. Das Fitnessstudio wird diese ebenfalls im Folgemonat per SEPA-Lastschrift abbuchen.

10. Pflichten des Kunden

10.1 Der Kunde ist verpflichtet, das Mitgliedsband/die Membercard höchstpersönlich zu verwenden und Dritten nicht zu überlassen und vom Zugriff unberechtigter Dritter zu schützen.

10.2 Der Kunde verpflichtet sich weiterhin, den Verlust des Mitgliedsbands/der Membercard unverzüglich dem Fitnessstudio zu melden. Bei Verlust oder schuldhafter Beschädigung des Mitgliedsbands/der Membercard ist eine Neuausstellung erforderlich und eine Aktivierungsgebühr von 15,00 Euro für das Mitgliedsband und 10,00 Euro für die Membercard fällig. Dem Kunden bleibt vorbehalten nachzuweisen, dass durch den Verlust oder die Beschädigung und Neuausstellung des Mitgliedsbands/der Membercard ein geringerer oder gar kein Schaden entstanden ist. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens durch das Fitnessstudio bleibt unberührt.

10.3 Änderungen der Anschrift, Telefonnummer und Bankverbindung sind dem Fitnessstudio über die vom Fitnessstudio zur Verfügung gestellte App, das Kontaktformular auf der Website fitnessland.de oder per E-Mail an mitgliederverwaltung@fitnessland.de bis zum 15. eines Monats schriftlich mitzuteilen. Bei Versäumnis zusätzlich entstehende Kosten sind vom Kunden zu tragen.

10.4 Der Kunde ist zur Einhaltung der Hausordnung verpflichtet. Die Hausordnung wird dem Kunden beim Vertragsschluss zur Verfügung gestellt. Ferner ist sie in den Räumlichkeiten des Fitnessstudio-Clubs sichtbar ausgehängt und kann zusätzlich unter fitnessland.de/hausordnung eingesehen werden.

11. Ruhen des Vertrags

11.1 Wird der Kunde aus Krankheitsgründen, Schwangerschaft oder berufs- oder ausbildungsbedingter Ortsabwesenheit an der Wahrnehmung der vertraglich
vereinbarten Leistungen gehindert und ein schriftlicher Nachweis (ärztliches Attest oder Bescheinigung des Arbeitgebers etc.) über die Dauer der Verhinderung (mindestens ein voller Kalendermonat) erbracht, kann der Kunde das Ruhen des Vertrags beantragen.

11.2 Der Kunde muss das Ruhen des Vertrags spätestens eine Woche vor Beginn der Ruhezeit beantragen.

11.3 Das Ruhen des Vertrags ist nur für volle Mitgliedschaftsmonate möglich.

11.4 Während der Ruhezeit ruhen alle gegenseitigen Rechte und Pflichten der Vertragsparteien. Die vereinbarte Vertragslaufzeit verlängert sich um die Dauer der Ruhezeit. Ein außerordentliches Kündigungsrecht bleibt hiervon unberührt. Rückwirkende Ruhezeiten sind nicht möglich.

12. Begleitpersonen

12.1 Das Mitbringen von Begleitpersonen, auch Kindern, ist grundsätzlich nicht gestattet

12.2 Soweit das Fitnessstudio eine Kinderbetreuung anbietet, ist Kindern der Aufenthalt nur in den dafür vorgesehenen Räumlichkeiten gestattet. 

13. Haftung

13.1 Soweit sich aus diesen AGB einschließlich der nachfolgenden Bestimmungen nichts anderes ergibt, haftet das Fitnessstudio bei einer Verletzung von vertraglichen und außervertraglichen Pflichten nach den einschlägigen gesetzlichen Vorschriften.

13.2 . Für entstehende Schäden haftet das Fitnessstudio lediglich, soweit diese auf einer Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht oder grob fahrlässigem oder vorsätzlichem Verhalten des Fitnessstudios oder dessen Erfüllungsgehilfen beruhen. Wird eine wesentliche Vertragspflicht leicht fahrlässig verletzt, ist die Haftung auf den vorhersehbaren vertragstypischen Schaden begrenzt. Eine wesentliche Vertragspflicht ist bei Verpflichtungen gegeben, deren Einhaltung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst möglich macht und auf deren Einhaltung der Kunde vertraut hat und vertrauen durfte. Als wesentliche Vertragspflicht des Fitnessstudios zählt insbesondere, aber nicht ausschließlich, die fortlaufende Bereitstellung der in Ziffer 3. des Vertrags genannten Einrichtungen und Räume sowie Erbringung der in Ziffer 3. des Vertrags genannten Leistungen. 

13.3 Eine darüber hinausgehende Haftung auf Schadensersatz ist ausgeschlossen.

13.4 Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit nach den gesetzlichen Bestimmungen bleibt unberührt.

13.5 Dem Kunden wird ausdrücklich geraten, keine Wertgegenstände in die Räumlichkeiten des Fitnessstudios zu bringen. Das Fitnessstudio übernimmt keinerlei
Bewachung und Sorgfaltspflichten für vom Kunden eingebrachte Wertgegenstände. Das Deponieren von Geld- oder Wertgegenständen in einem vom Fitnessstudio zur Verfügung gestellten Spind begründet keinerlei Pflichten des Fitnessstudios in Bezug auf die eingebrachten Gegenstände des Kunden.

14. Vertragslaufzeit, Beendigung

14.1 Der Vertrag wird jeweils für die auf dem Deckblatt der Mitgliedschaftsvereinbarung angegebenen Dauer (Mindestlaufzeit) geschlossen. Nach Ablauf der Mindestlaufzeit verlängert sich die Vertragslaufzeit automatisch auf eine unbestimmte Zeit (unbefristeter Vertrag), wenn der Vertrag nicht mit einer Frist von vier Wochen zum Ende der Mindestlaufzeit gekündigt wird. Der unbefristete Vertrag kann jederzeit mit einer Frist von einem Monat gekündigt werden.

14.2 . Bei Ortswechsel ist der Vertrag innerhalb der Mindestlaufzeit mit einer Frist von 4 Wochen zum Monatsende kündbar, sobald eine Meldebescheinigung über den neuen Wohnsitz erbracht wird und sich im Umkreis von 25 km keine Filiale der gleichen Preiskategorie befindet.

14.3 . Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt von der vorstehenden Regelung unberührt.

14.4 . Ein wichtiger Grund liegt für das Fitnessstudio insbesondere vor, wenn der Kunde:

a) mit einem Betrag, der die Höhe von zwei Monatszahlungen erreicht, in Verzug gerät;
b) andere oder die Einrichtung des Fitnessstudios schuldhaft schädigt oder gegen die Anweisung des Fitnessstudios, dessen Personal oder der Kurs-Trainer oder gegen die Hausordnung verstößt.

14.5 Innerhalb der ersten 14 Tage nach Vertragsabschluss besteht ein Sonderkündigungsrecht. Danach kann der Kunde innerhalb der ersten 14 Tage nach Vertragsabschluss, den Vertrag zum Ende des ersten vollen Monats kündigen. Der erste Monatsbeitrag und die einmaligen Investitionen fallen an und werden nicht zurückerstattet. Etwaig bestehendes gesetzliches Widerrufsrecht des Kunden wird von dieser Regelung nicht berührt.

14.6 Im Falle einer Kündigung aus wichtigem Grund behält es sich das Fitnessstudio vor, Schadensersatzansprüche gegen den Kunden gemäß den gesetzlichen Regelungen geltend zu machen.

14.7 Zusatzvereinbarungen aus 3.2 sind nicht an die Mindestlaufzeit der Verträge gebunden und können jederzeit mit einer Frist von 4 Wochen zum Monatsende gekündigt werden.

14.8 Kündigungen sind schriftlich oder per E-Mail unter Angabe der Mitgliedsnummer zu erklären.