allgemeine Geschäftsbedingungen

FITNESSLAND - AGB

Alle wichtigen Informationen und Fakten zu deiner FITNESSLAND Mitgliedschaft. Bei weiteren Fragen kannst du dich jederzeit an die FITNESSLAND Mitgliederverwaltung wenden.

1. MITGLIEDERVERWALTUNG

Die FITNESSLAND-Mitglieder werden von einer zentralen Mitgliederverwaltung in Braunschweig verwaltet. Die Adresse lautet: FITNESSLAND-Mitgliederverwaltung, Celler Straße 63, 38114 Braunschweig.

2. MEMBERCARD

Jedes Mitglied erhält zum Mitgliedschaftsbeginn eine Membercard. Der Check-In/Check-Out mit dieser Membercard ist Voraussetzung für den Club-Zutritt. Die Membercard ist nicht übertragbar und muss vor unberechtigter Mitbenutzung Dritter geschützt werden. Bei Verlust oder schuldhafter Beschädigung der Membercard ist eine Neuausstellung erforderlich und eine Aktivierungsgebühr von 10,– € fällig

3. MITGLIEDSCHAFTSBEGINN

Das Mitglied ist zur Nutzung aller FITNESSLAND-Clubs ab Mitgliedschafts- oder Vorabnutzungsbeginn berechtigt. Mitgliedschaftsbeginn ist der 1. Tag eines Monats. Laufzeit und Kündigungsfristen richten sich nach dem Mitgliedschaftsbeginn.

4. MONATLICHE ZAHLUNG

Der Monatsbeitrag ist jeweils im Voraus zu Beginn eines jeden Kalendermonats per Lastschrifteinzug zu entrichten. Das Mitglied hat die im Zusammenhang mit einer von ihm verschuldeten Rückbuchung der Bankeinzüge anfallenden Rücklastschriftgebühren des Kreditinstituts zu erstatten. Gerät das Mitglied mit mehr als 2 Monatsbeiträgen in Verzug, so wird der gesamte Restbetrag aus der vereinbarten Laufzeit, zuzüglich entstandener Kosten für Mahnungen und Rückbuchung, sofort fällig. Erfolgt eine Rücklastschrift mangels Deckung, wird der Beitrag inkl. entstandener Rücklastschriftgebühren im Folgemonat erneut abgebucht.

5. EINMALIGE INVESTITIONEN & SERVICEPAUSCHALE

Die FITNESSLAND-Betreuungspauschale, die Verwaltungsgebühr sowie der anteilige Beitrag für die Vorabnutzung sind mit der ersten monatlichen Zahlung fällig. Liegt der Mitgliedschaftsbeginn oder die Vorabnutzung in den Monaten Februar, März, April, August, September, Oktober ist eine Servicepauschale zum 01.05 und 01.11. fällig. Liegt der Mitgliedschaftsbeginn oder die Vorabnutzung in den Monaten Mai, Juni, Juli, November, Dezember, Januar ist eine Servicepauschale zum 01.02. und 01.08. fällig. Diese wird, gemeinsam mit dem Monatsbeitrag, per SEPA-Lastschriftmandat eingezogen.

6. STUNDUNG

Wird das Mitglied aus Krankheitsgründen, Schwangerschaft oder berufsbedingter Ortsabwesenheit an der Wahrnehmung der vertraglich vereinbarten Leistungen weitestgehend gehindert und ein schriftlicher Nachweis (ärztliches Attest oder Bescheinigung des Arbeitgebers) über die Dauer der Verhinderung (mindestens ein voller Kalendermonat) erbracht, können volle Mitgliedschaftsmonate gestundet werden. Die Stundung muss spätestens eine Woche vor Beginn der Ruhezeit beantragt werden. In diesen Fällen verlängert sich die Mitgliedschaft um die Zeitspanne, in welcher sie geruht hat. Ein außerordentliches Kündigungsrecht bleibt hiervon unberührt. Rückwirkende Stundungen sind nicht möglich.

7. ÄNDERUNGEN

Änderungen der Anschrift, Telefonnummer und Bankverbindung sind der FITNESSLAND-Mitgliederverwaltung bis zum 15. eines Monats mitzuteilen. Bei Versäumnis zusätzlich entstehende Kosten sind vom Mitglied zu tragen. Mitgliedschaftsänderungen sind immer mit einer erneuten Laufzeit verbunden.

8. HAUSORDNUNG

Die Hausordnung ist Bestandteil des Vertrages. Sie hängt in den FITNESSLAND-Clubs sichtbar aus und kann zusätzlich unter www.fitnessland.de/hausordnung eingesehen werden. Bei Verstößen gegen die Hausordnung behält sich das FITNESSLAND das Recht zur fristlosen Kündigung der Mitgliedschaft vor.

9. KÜNDIGUNG

Die Mitgliedschaft ist zum Ende der Erstlaufzeit für beide Seiten in Textform mit einer Frist von 4 Wochen ordentlich kündbar. Wird die Mitgliedschaft nicht zum Ende der Erstlaufzeit gekündigt, verlängert sie sich stillschweigend zu den gleichen Bedingungen auf unbestimmte Zeit. Verlängerte Mitgliedschaften sind jederzeit mit einer Frist von vier Wochen in Textform kündbar.
Monatlich kündbare Mitgliedschaften sind mit einer Frist von 4 Wochen zum Monatsende kündbar. Bei dauerhafter Sportunfähigkeit ist die Mitgliedschaft fristlos kündbar, sofern ein ärztliches Attest erbracht wird. Bei Ortswechsel ist die Mitgliedschaft mit einer Frist von 4 Wochen zum Monatsende kündbar, sobald eine Meldebescheinigung über den neuen Wohnsitz erbracht wird und sich im Umkreis von 25 km kein FITNESSLAND befindet. Das Recht auf außerordentliche Kündigung bleibt von vorstehenden Regelungen unberührt. 

10. ÜBERTRAGUNG

Die Rechte aus dieser Mitgliedschaft sind nicht übertragbar.

11. VERLUST ODER BESCHÄDIGUNG VON WERTGEGENSTÄNDEN

Eine Haftung für den Verlust oder die Beschädigung von Wertgegenständen, mitgebrachter Kleidung oder Geld sowie anderem Eigentums des Mitgliedes besteht nicht. Die gesetzliche Haftung für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit bleibt unberührt.

12. NACHWEISPFLICHT

Für Sondertarife, die einer Nachweispflicht unterliegen, ist es zwingend erforderlich, einen aktuellen schriftlichen Nachweis bis zum 14. des Folgemonats zu erbringen. Erfolgt dies nicht, ändert sich die Laufzeit automatisch auf 24 Monate.

13. SONDERKÜNDIGUNGSRECHT

Innerhalb der ersten 14 Tage nach Vertragsabschluss besteht ein Sonderkündigungsrecht. Wird dieses wahrgenommen, endet die Mitgliedschaft bereits zum Ende des ersten vollen Mitgliedschaftsmonats. Der erste Monatsbeitrag und die einmaligen Investitionen fallen an und werden nicht zurückerstattet.