allgemeine Geschäftsbedingungen
FITNESSLAND - AGB
Alle wichtigen Informationen und Fakten zu deiner FITNESSLAND Mitgliedschaft. Bei weiteren Fragen kannst du dich jederzeit an die FITNESSLAND Mitgliederverwaltung wenden.
1. MITGLIEDERVERWALTUNG
2. MEMBERCARD
3. MITGLIEDSCHAFTSBEGINN
4. MONATLICHE ZAHLUNG
Der Monatsbeitrag ist jeweils im Voraus zu Beginn eines jeden Kalendermonats per Lastschrifteinzug zu entrichten. Das Mitglied hat die im Zusammenhang mit einer von ihm verschuldeten Rückbuchung der Bankeinzüge anfallenden Rücklastschriftgebühren des Kreditinstituts zu erstatten. Gerät das Mitglied mit mehr als 2 Monatsbeiträgen in Verzug, so wird der gesamte Restbetrag aus der vereinbarten Laufzeit, zuzüglich entstandener Kosten für Mahnungen und Rückbuchung, sofort fällig. Erfolgt eine Rücklastschrift mangels Deckung, wird der Beitrag inkl. entstandener Rücklastschriftgebühren im Folgemonat erneut abgebucht.
5. EINMALIGE INVESTITIONEN & SERVICEPAUSCHALE
Die FITNESSLAND-Betreuungspauschale, die Verwaltungsgebühr sowie der anteilige Beitrag für die Vorabnutzung sind mit der ersten monatlichen Zahlung fällig. Liegt der Mitgliedschaftsbeginn oder die Vorabnutzung in den Monaten Februar, März, April, August, September, Oktober ist eine Servicepauschale zum 01.05 und 01.11. fällig. Liegt der Mitgliedschaftsbeginn oder die Vorabnutzung in den Monaten Mai, Juni, Juli, November, Dezember, Januar ist eine Servicepauschale zum 01.02. und 01.08. fällig. Diese wird, gemeinsam mit dem Monatsbeitrag, per SEPA-Lastschriftmandat eingezogen.
6. STUNDUNG
7. ÄNDERUNGEN
8. HAUSORDNUNG
9. KÜNDIGUNG
Die Mitgliedschaft ist zum Ende der Erstlaufzeit für beide Seiten in Textform mit einer Frist von 4 Wochen ordentlich kündbar. Wird die Mitgliedschaft nicht zum Ende der Erstlaufzeit gekündigt, verlängert sie sich stillschweigend zu den gleichen Bedingungen auf unbestimmte Zeit. Verlängerte Mitgliedschaften sind jederzeit mit einer Frist von vier Wochen in Textform kündbar.
Monatlich kündbare Mitgliedschaften sind mit einer Frist von 4 Wochen zum Monatsende kündbar. Bei dauerhafter Sportunfähigkeit ist die Mitgliedschaft fristlos kündbar, sofern ein ärztliches Attest erbracht wird. Bei Ortswechsel ist die Mitgliedschaft mit einer Frist von 4 Wochen zum Monatsende kündbar, sobald eine Meldebescheinigung über den neuen Wohnsitz erbracht wird und sich im Umkreis von 25 km kein FITNESSLAND befindet. Das Recht auf außerordentliche Kündigung bleibt von vorstehenden Regelungen unberührt.
10. ÜBERTRAGUNG
Die Rechte aus dieser Mitgliedschaft sind nicht übertragbar.
11. VERLUST ODER BESCHÄDIGUNG VON WERTGEGENSTÄNDEN
Eine Haftung für den Verlust oder die Beschädigung von Wertgegenständen, mitgebrachter Kleidung oder Geld sowie anderem Eigentums des Mitgliedes besteht nicht. Die gesetzliche Haftung für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit bleibt unberührt.
12. NACHWEISPFLICHT
Für Sondertarife, die einer Nachweispflicht unterliegen, ist es zwingend erforderlich, einen aktuellen schriftlichen Nachweis bis zum 14. des Folgemonats zu erbringen. Erfolgt dies nicht, ändert sich die Laufzeit automatisch auf 24 Monate.
13. SONDERKÜNDIGUNGSRECHT
Innerhalb der ersten 14 Tage nach Vertragsabschluss besteht ein Sonderkündigungsrecht. Wird dieses wahrgenommen, endet die Mitgliedschaft bereits zum Ende des ersten vollen Mitgliedschaftsmonats. Der erste Monatsbeitrag und die einmaligen Investitionen fallen an und werden nicht zurückerstattet.